Liebe Campingfreunde,
die Verwaltung dieses Campingplatzes heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Wir sind bemüht, Ihnen die Zeit, die Sie auf unserem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten.
Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflich gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Beachten Sie daher bitte die nachstehende Platzordnung.
1.) Zutritt
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst bei der Rezeption an.
Der Platzwart kann die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besucher in Augenschein nehmen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast bei der Rezeption wieder ab.
2.) Nutzungsgebühren
Der Campinggast bzw. Besucher zahlt im Voraus die nach der gültigen Preisliste für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren.
3.) Weisungsbefugnis
Den Weisungen der Campingplatzverwaltung muss Folge geleistet werden. Dies gilt insbesondere in Gefahrensituationen und bezüglich der Belegung der Stell- und Parkplätze.
4.) Kinder & Jugendliche
Alleinreisende Campinggäste zwischen 16 – 18 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. anderer Erziehungsberechtigter vorlegen.
Campinggästen unter 16 Jahren ist die Nutzung des Resorts nur in Begleitung einer volljährigen, berechtigten Person gestattet.
5.) Ordnung & Sauberkeit
Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie diese vorgefunden haben. Kleinkinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Küchenräume. Nach jeder Nutzung der Küche sind die Kochstellen und die Spüle im gereinigten Zustand zu verlassen. Auch die Sanitärräume und Entsorgungsstellen im Außenbereich sind sauber zu halten. (Reinigungsmittel sind üblicherweise vom Urlauber mitzubringen.) Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Abreißen/ Schneiden von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist verboten. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltheringe, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.
6.) Corona-Regeln
Wir bitten ALLE Gäste, die gesondert ausgelegten Corona-Regeln sowie Hinweise der Platzverwaltung zu beachten, anderenfalls ist der Vermieter/ Platzwart zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages sowie zum sofortigen Platzverweis berechtigt.
7.) Brandschutz
- Ab gemeldeter Waldbrandstufe 3 besteht absolutes Grill- und offenes Feuerverbot auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes. Entsprechende Aushänge an der Rezeption sind zu beachten.
- Beim Grillen am Standort Ihres Wohnwagens, Wohnmobils oder Zeltes haben Sie für die entsprechende Brandsicherheit zu sorgen.
- Offene Feuer wie Lagerfeuer u.a. sind nur an der platzeigenen Feuerstelle zulässig. Lagerfeuer müssen bei der Platzverwaltung angemeldet werden und können bei großer Trockenheit (Brandstufe) auch untersagt werden. Beim Umgang mit entsprechendem Anzündmittel sowie beim Rauchen, ist größte Sorgsamkeit zu wahren.
- Löschgeräte und Feuerlöscher sind nicht missbräuchlich zu nutzen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Ankunft über deren Standorte.
- Bei Feuerausbruch ist sofort die Platzverwaltung zu verständigen und die Feuerwehr unter Tel. 112 zu alarmieren. Die Urlauber begeben sich bedingungslos hinter den Wassergraben (nach der Campingplatzfläche) auf die Wiese bzw. zum Ausgang auf die Straße bzw. nehmen die Brandbekämpfung mittels der bereit gestellten Kleinlöschgeräte vor. Die in den Campinghängern und Wohnmobilen benutzten Gaseinrichtungen sind nur mit gültiger Abnahme zu betreiben (Abnahmebeleg muss bei Aufforderung vorgelegt werden).
8.) Entsorgung Abfälle
Haushaltübliche Kleinmengen sind bitte nach ordnungsgemäßer Trennung in die dafür vorgesehenen Müllbehälter einzuwerfen. Nicht getrennter Müll sowie Sperrmüllablagerung werden nicht geduldet und sanktioniert.
9.) Nutzung von Stromanschlüssen auf den Camping-Stellflächen
Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Stromanschlüsse sind auf eine Strombelastbarkeit von ca. 16 A, 230 V mit 3.000 W (3 kW) ausgelegt. Eine Nutzung ist nur mit Anschlussleitungen für den Außenbereich und einer CE-Steckvorrichtung gestattet. Die Zuleitungen sind im Außenbereich ohne Verbindungen zu betreiben. Als Kabel sollte mindestens H 05RR-F mit einem Querschnitt von mindestens 3 x 1,5 mm² eingesetzt werden. Die Verwendung von Kabeln, Leitungen, Steckverbindungen und Geräten, die nicht für den Außenbereich bestimmt sind, ist untersagt. Sollte den oben genannten nicht entsprochen werden, kann die Bereitstellung des Stromanschlusses verweigert werden.
10.) Platzruhe
Die Platzruhe dauert von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr und 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen Radios, Plattenspieler, CD-Player oder sonstige Geräte nur im eigenen Innenbereich benutzt werden, ohne dass benachbarte Campinggäste mithören können. Es wird im Interesse aller Platzgäste höflich gebeten, während der benannten Zeit auch laute Unterhaltungen zu vermeiden. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen. Die Schranke am Eingang ist während der Ruhezeiten verschlossen. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen.
11.) Geschirrspülen / Wäsche
Geschirrspülen ist nur in den Spülbecken, Wäsche waschen nur in den Waschräumen gestattet. Die Waschmaschinen mit Münzfunktion befinden sich im Küchentrakt.
12.) Trinkwasser
Die Trinkwasserzapfstellen sind nur für die Übernahme von Trinkwasser bestimmt. Waschen und Spülen jeglicher Art ist an diesen Stellen untersagt.
13.) Untervermietung / Gewerbe
Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus bedarf der Genehmigung durch die Verwaltung. Jegliche Untervermietung der Wohnwagen, Wohnmobile bzw. Zelte ist auf dem Campingplatz verboten.
14.) Besucher
Es darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz benutzen. Besucher dürfen erst nach Anmeldung in der Rezeption und Entrichtung der anfallenden Gebühr den Campingplatz betreten. Besucher stellen ihr Fahrzeug grundsätzlich auf dem Parkplatz am Eingang des Campingplatzes ab. Bitte haben Sie im eigenen Interesse dafür Verständnis, dass sich alle Besucher bei der Campingplatzverwaltung melden müssen.
15.) Anreise
Die Anreise auf dem Campingplatz kann zw. 10:00 – 12:00 Uhr sowie zw. 15:00 – 18:00 Uhr erfolgen. Hierbei sollte jedoch die Mittagsruhe in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr berücksichtigt werden. Im Falle einer wesentlichen Verzögerung der Anreise ist eine Benachrichtigung der Campingplatzverwaltung notwendig. Andernfalls wird der Standplatz nur bis 18:00 Uhr des Folgetages freigehalten. Sofern vorhanden, erfolgt die Unterbringung auf einem anderen Stellplatz, ein Anrecht auf einen Stellplatz besteht dann jedoch nicht.
16.) Abreise
Der Platz ist am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr zu räumen, ansonsten wird eine neue Übernachtung berechnet. Der Standplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Im Falle einer vorzeitigen Abreise werden grundsätzlich keine Gebühren zurückerstattet. Das trifft ebenso bei einem Platzverweis infolge eines Verstoßes gegen die Campingordnung zu. Ausnahmen können bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gemacht werden. Die genutzten Kühlfächer sind vor Abreise zu entleeren und zu säubern, die Schlüssel (Ausgabe gegen Pfand) zurückzugeben.
17.) Haftung
Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen einschl. Booten, Surfbrettern, Kanus, Fahrrädern usw. sowie bei Unfällen und Verletzungen können nicht übernommen werden. Kinder sollen immer in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson sein. Die Erwachsenen sind für das Verhalten der ihnen anvertrauten Minderjährigen verantwortlich.
18.) Hunde
Hunde sind im gesamten Gelände grundsätzlich an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Halter sofort zu beseitigen.
19.) Hausrecht
Die Verwaltung bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint. Bei Verstößen kann ein Platzverweis erfolgen, ohne Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren. Bei Nichteinhaltung der Campingplatzordnung werden außerdem, die dadurch entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.