§ 1 Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen regeln vorrangig die Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und der ACHTERN Diek Projekt GmbH als Inhaberin des Campingplatzes Naturdüne – Camping Resort Zingst. Die vertraglichen Leistungen werden jeweils aufgrund der vorliegenden gültigen Angebote, Buchungsbestätigung, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht.
- Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die ACHTERN Diek Projekt GmbH bestätigt wurden
§ 2 Vertragsbeginn und -beendigung
- Auf eine Buchungsanfrage des Gastes (Mieter) hin kommt erst mit entsprechender Buchungsbestätigung der ACHTERN Diek Projekt GmbH (Vermieter) ein Mietvertrag zustande. Der Mietvertrag gilt ausschließlich für den bestätigten Zeitraum.
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Campinggast den Stellplatz bzw. das Mietobjekt geräumt und in sauberem Zustand zurückzugeben. Vom Campinggast vorgenommene Veränderungen sind vom Campinggast auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Campinggast dieser Verpflichtung trotz Abmahnung des Vermieters nicht nach, ist die ACHTERN Diek Projekt GmbH berechtigt, eine Ersatzvornahme auf Kosten des Campinggastes zu veranlassen.
- Als Mietbeginn gilt der Anreisetag 10:00 Uhr.
§ 3 Reisepreis und Kurtaxe
- Die Preise für Stellplatzgebühren, Personenkosten sowie sonstigen Gebühren und Nebenkosten, entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste oder der Übersicht auf unserer Homepage.
- Tätigt der Campinggast die Buchung eines Stellplatzes, ist nach Eingang der Buchungsbestätigung/ Rechnung der gesamte Reisepreis innerhalb von 14 Kalendertagen fällig. Bei Buchungen mit einer Anreise innerhalb von weniger als 30 Tagen ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich der Betreiber vor, den gebuchten Platz zu stornieren und neu zu vergeben (siehe §4).
- Wir weisen darauf hin, dass das Ostseeheilbad Zingst Kurtaxe erhebt. Die Kurkarte erhält der Gast bei der Anreise gegen Zahlung der Kurabgabe. Die Kurtaxe richtet sich nach der jeweils aktuellen Satzung der Gemeinde Zingst. Der Vermieter zieht die Kurabgabe vom Gast ein und leitet diese an die Gemeinde Zingst weiter.
§ 4 Rücktritt und Kündigung
- Der Campinggast kann im Falle eines befristeten Kurzzeit-Mietvertrages (kein Dauercamp-Mietvertrag) jederzeit mit entsprechender Erklärung gegenüber der ACHTERN Diek Projekt GmbH vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten.
Im Falle des Rücktritts ist die ACHTERN Diek Projekt GmbH berechtigt, folgende Entschädigungen zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der ACHTERN Diek Projekt GmbH zu vertreten ist:
Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn – entschädigungsfrei
Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn – 30 % des Nutzungsentgelts
Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn – 50 % des Nutzungsentgelts
Rücktritt weniger als 30 Tage vor Mietbeginn – 90 % des Nutzungsentgelts
Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn – 100 % des Reisepreises
Dem Campinggast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der ACHTERN Diek Projekt GmbH ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist. - Bei nicht fristgerechter Zahlung des Gesamtreisepreises innerhalb von 14 Kalendertagen ist die ACHTERN Diek Projekt GmbH berechtigt, nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Die ACHTERN Diek Projekt GmbH ist in diesem Fall berechtigt, vom Campinggast die etwaig entstandenen Rücktrittskosten gemäß § 4 a) zu verlangen.
- Im Falle einer wesentlichen Verzögerung der Anreise ist eine Benachrichtigung der Campingplatzverwaltung notwendig. Andernfalls wird der Standplatz nur bis 18:00 Uhr des Folgetages freigehalten. Sofern vorhanden, erfolgt die Unterbringung auf einem anderen Stellplatz, ein Anrecht auf einen Stellplatz besteht dann jedoch nicht. Vorbehaltlich des dem Campinggast möglichen Nachweises, dass der ACHTERN Diek Projekt GmbH ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist, steht dem Vermieter bei verspäteter Anreise des Campinggastes der vereinbarte Reisepreis auch für die nicht genutzte Reisezeit zu. Bei Nichtanreise ohne vorheriger Stornierung/Rücktritt gilt § 4 a.
- Verhält sich der Campinggast auf sonstige Weise erheblich vertragswidrig (z.B. fortwährende Störung des Hausfriedens und/oder fortwährender Verstoß gegen die Campingplatzordnung), ist die ACHTERN Diek Projekt GmbH berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Abmahnung zu kündigen. Die ACHTERN Diek Projekt GmbH behält in diesem Fall den Anspruch auf den gesamten Reisepreis, muss sich jedoch den Wert etwaiger ersparter Aufwendungen oder Vorteile einer anderweitigen Belegung des Objektes anrechnen lassen.
§ 5 Platzordnung
Jeder Gast ist verpflichtet, die Regelungen der Campingplatzordnung zu beachten und einzuhalten. Verstößt ein Gast vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Platzordnung, so kann ihm der weitere Aufenthalt verwehrt werden. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen (siehe § 4 c).
§ 6 Haftung
- Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Vermieter zu ersetzen. Der Gast haftet auch für seine Mitreisenden oder Besucher.
- Die ACHTERN Diek Projekt GmbH haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Mitreisenden oder deren Besuchern entstehen, sofern nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden seitens des Vermieters oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
§ 7 Datenschutz
Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Gast, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Campingvertrages sowie zur Gästekommunikation und -betreuung in der EDV des Vermieters gemäß DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Alle Informationen nach Art. 13 DSGVO kann der Campinggast unter www.naturduene. de sowie in den ihm mit der Buchungsbestätigung übersandten Hinweisen zum Datenschutz einsehen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, gelten sie sinngemäß. Die übrigen Vertragsbestimmungen gelten in jedem Falle fort.